Radarfallen in Österreich – Deutsche und Schweizer müssen keine Strafen wegen Geschwindigkeitsübertretungen bezahlen?

2 06 2008

Schon in einer Woche startet die Fußball-Europameisterschaft. Bis zu 2 Millionen Fans werden als Gäste in Österreich erwartet. Viele davon werden aus den Nachbarländern mit dem Auto anreisen. Gerade, was die Einhebung von Geldstrafen wegen „Verkehrssünden“ im benachbarten Ausland betrifft, herrscht vor dieser Veranstaltung noch immer große Verwirrung. Deswegen habe ich versucht, ein paar Eckpunkte zusammenzufassen.

Video: Das gewalttätige Ende eines stationären Radars in Zürich

Ab 1. März 2008 können Verkehrsstrafen europaweit vollstreckt werden, sofern die Geldstrafe mindestens 70 Euro beträgt., kann man etwa hier auf www.autobahn-blitzer.at nachlesen. Ausnahme: Zwischen Österreich und Deutschland gibt es schon seit 1990 ein gemeinsames Amts- und Rechtshilfeabkommen, wonach gegenseitig schon Strafen ab 25€ eingetrieben werden.

In der Praxis werden aber viele ins Ausland gesandte Strafzettel nach wie vor nie bezahlt. Denn viele Behörden weigern sich, den Österreichern Halter- und Lenkerdaten ihrer Staatsbürger bekannt zu geben (Umgekehrt bemängelt der ÖAMTC, dass sich die hiesigen Behörden gegenüber Anfragen aus den Nachbarländern offenbar viel hilfsbereiter zeigen)…

In Österreich muss jemand, der ein Auto zugelassen hat, im Zweifelsfall Auskunft darüber geben, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt hat, auch wenn er damit einen nahen Angehörigen belastet. In vielen anderen Ländern, wie etwa in Deutschland und in der Schweiz, sieht man mit einer solchen Aufforderung aber die Grundrechte der Bürger verletzt.

Verwaltungsstrafen, die von österreichischen Behörden an ausländische Fahrzeughalter geschickt werden, weil diese nicht den Fahrer ihres Autos benennen wollen, werden daher in diesen Ländern oft nicht vollstreckt. Wird die Strafe aber einfach ignoriert, kann es teuer werden, da dann davon ausgegangen wird, dass der Fahrzeughalter der Fahrer war. Rechtlich ist das alles nicht unkompliziert, eine genaue Erklärung findet man hier (Deutschland betreffend) auf der ADAC-Homepage.

Manche glauben, dass in Österreich (stationäre) Radargeräte nur von hinten blitzen, weswegen eine Lenkererhebung mittels Foto von vorne nicht möglich ist. Das stimmt nicht. Mittlerweile wird man beim Zuschnellfahren auch in Österreich immer öfter von vorne fotografiert – bitte lächeln! Mit solchen Beweisen lässt sich etwa auch dem beschützerischen deutschen Staat und seinen oft so vergesslichen Fahrzeughaltern „beikommen“.

Außerdem: Für die Polizei gibt es allerdings nach wie vor die Möglichkeit, ausländische Verkehrssünder vor Ort abzustrafen und den Strafbetrag sofort einzukassieren. So wird die komplizierte durch Übersetzung teure und oft aussichtslose Nachsendung des Strafzettels ins Ausland überflüssig.“

Schließlich: Im Gegensatz zur Schweiz und zu Deutschland darf man in Österreich GPS-Geräte betreiben, „die mit sogenannten Points of Interests (POI) vor Geschwindigkeitskontrollen warnen„. In allen drei Ländern ist der Betrieb von Geräten, die mit Funksignalen aktiv nach Radargeräten „suchen“, illegal.

Der beste Tipp am Schluss: Einfach beim Fahren die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und Abstände einhalten und entspannt ankommen.


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5 Antworten

5 06 2008
memeandsoul

Da lob ich mir noch den althergebrachten Ansatz der CDs am Rückspiegel die durch Reflektion das Gesicht unkenntlich machen sollen und gleichzeitig für Überbelichtung sorgen…
oder das hier hab ich auch auf Radarfalle.de gefunden
„habe gerade von einem Freund ein Souvenir aus Amerika bekommen: zwei Flaschen „Photo Fog“, Hersteller Fa. On Track, Canada. Man sprüht das Zeugs auf das Nummernschild und macht es damit für den Blitz unlesbar. Soll angeblich in den USA der Hit sein und zuverlässig funktionieren “
jaja – das hilf natürlich nur gegen stationäre Radaranlagen – wenn die Jungs mit der Radarpistole am Streckenrand postiert sind natürlich nicht…

5 06 2008
nissanfan

Ob das wohl strafbar ist, das zu verwenden? *g*

13 06 2008
0julia0

Jap, ist es. Theoretisch kann man ja auch mit Tape-Streifen oder Tixo schummeln – aus F mach E und umgekehrt …
Wenn man die Beweisbilder aber anfordert (eben wenn man von vorne geblitzt wurde) dann kann es sein, dass das den beamten zuviel Aufwand ist ;)

22 06 2008
hitgigant

oohh, diese photo fog klingt ja wirklich interessant, wusste davon noch gar nichts und glaube wohl auch das ich mir sowas besorgen werden um es auszuprobieren.
aber die sache mit der cd ist nun wirklich völlig überaltert und ehrlich gesagt glaube ich nicht mal daß das je so wirklich funktioniert hat.
und mit tixo oder sonstwas wär mir das ganze zu blöd.
also, noch mal zum thema:
bald wird es dieses eu-system sicher geben und alle werden überall zahlen müssen und da wird die liebe polizei noch mehr kassieren.

27 06 2008
Lisbet30

Also wenn es um Angelegenheiten mit der Behörde geht, dann würde ich nicht raten herum zu tricksen, da dies mit sehr hohen Strafen verbunden ist.
Falls ich mal auf irgendeiner unbekannten Strecke fahre, dann pass ich immer auf, ob die vorderen Autos bremsen oder nicht. Falls ja, dann schnell runter mit der Geschwindigkeit, da höchstwahrscheinlich ein Radar auf mich wartet, um ein fesches Foto von mir zu schießen :)

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